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Ita Eng Deu

LENK- UND RUHEZEITEN

GESETZLICHE LENK- UND RUHEZEITEN FUER BUSFAHRER

 

Die Vorschriften über die Lenk- und Arbeitszeiten der Fahrer sollen die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern und gute Arbeitsbedingungen für alle gewährleisten.

 

In Europa legt die Verordnung (EG) Nr. 1258/2024 Regeln für die maximale tägliche und wöchentliche Lenkzeit sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten fest.

Diese Vorschriften gelten für alle Fahrer von Personenfahrzeugen.

 

Busfahrer müssen Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

In Europa ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bestimmte Berufskraftfahrer Lenk- und Ruhezeiten einhalten müssen. Busfahrer haben hierbei eine besondere Verantwortung, da diese gleich mehrere Personen im Straßenverkehr transportieren.

 

Durch das Einlegen von Pausen oder Ruhezeiten soll verhindert werden, dass Busfahrer übermüdet ein Fahrzeug steuern und damit Insassen und andere Straßenverkehrsteilnehmer gefährden oder dass es zu einem Unfall kommt. Doch welche Vorschriften gelten für Lenk- und Ruhezeiten im Bus?

Laut der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer, die mit einem Fahrzeug mehr als neun Personen transportieren, sich ebenso an Lenk- und Ruhezeiten halten. Auch Pausen sind für Busfahrer Pflicht.

 

Lenkzeiten für Busfahrer: Wie lange darf mit dem Bus gefahren werden?

Bei den Bus-Lenkzeiten wird grundsätzlich zwischen der täglichen und der wöchentlichen Lenkzeit unterschieden.

 

Sind die Fahrzeiten der Busfahrer mit den Lenkzeiten gleichzusetzen?

Als Lenkzeit gilt nicht nur die Fahrzeit, sondern auch die Wartezeit, die beispielsweise an Ampeln, Kreuzungen, Bahnübergängen oder in Staus verbracht wird.

Tägliche Lenkzeit: Die Tageslenkzeit darf höchstens neun Stunden betragen. Jedoch kann diese zweimal in der auf zehn Stunden erhöht werden.
Wöchentliche Lenkzeit: Die Wochenlenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen. Weiterhin gilt bei der wöchentlichen Lenkzeit, dass in zwei aufeinanderfolgenden Wochen 90 Stunden nicht überschritten werden sollten.

Lenkzeiten für Busfahrer im Reisebus vs. Lenkzeiten für Busfahrer im Linienverkehr: Busfahrer müssen gesetzlich festgelegte Lenkzeiten einhalten, unabhängig davon, ob sie einen Linienbus oder einen Reisebus steuern.

 

Ruhezeiten: Wann der Bus stehen gelassen werden muss

 

Welche Lenk- und Ruhezeiten gelten für Busfahrer im Linienverkehr?

Für Busfahrer besteht außerdem die Pflicht, Ruhezeiten einzuhalten. Sie dürfen die Pausen nicht auf dem Beifahrersitz verbringen. Existiert im Fahrzeug keine Schlafkabine, muss die Ruhezeit außerhalb des Busses verbracht werden. Auch hier wird zwischen der täglichen und der wöchentlichen Ruhezeit unterschieden.

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens elf Stunden betragen. Diese kann allerdings dreimal in der Woche auf neun Stunden verkürzt werden.
Busfahrer müssen außerdem eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden einhalten. Diese kann auf 24 Stunden verkürzt werden, dabei gilt aber, dass in der Woche davor und danach die reguläre Wochenruhezeit eingehalten werden muss.

Während der Ruhezeit ist nicht nur das Führen des Busses untersagt, sondern sondern auch das Ausüben sonstiger beruflicher Aktivitäten. Das heißt, auch der Bereitschaftsdienst zählt nicht zur Ruhezeit.

 

Pausenregelung für Busfahrer

Busfahrer sind außerdem dazu verpflichtet, Pausen einzunehmen. Die Pause gilt dabei aber nicht als Ruhezeit, sondern ist als eine Unterbrechung von der Lenkzeit zu verstehen. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit müssen Busfahrer eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen.

Diese kann aber auch aufgeteilt werden. In diesem Fall muss die erste Pause 15 Minuten und die darauffolgende Pause 30 Minuten andauern. Insgesamt werden die 45 Minuten also trotzdem nicht überschritten. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit müssen Busfahrer aber in jedem Fall eine Pause von 45 Minuten einlegen.

diese 45-minütige Lenkpause flexibler gestaltet werden kann. Sie darf nun in zwei Lenkpausen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, solange die Gesamtdauer der geteilten Lenkpausen nach 4 ½ Stunden 45 Minuten nicht unterschreitet. Es sind also in Zukunft verschiedene Teilungs-Kombinationen wie 15/30, 20/25, 30/15 etc. zulässig.

 

Lenk- und Ruhezeiten im Bus: Gibt es Unterschiede zwischen Linien- und Reiseverkehr?

Bei den Lenk-und Ruhezeiten mit dem Bus ist zu beachten, dass für Reisebusfahrer im Prinzip dieselben Regeln gelten wie für Busfahrer im Linienverkehr. Der einzige Unterschied ist, dass sich Reisebusfahrer zusätzlich an die 12-Tage-Regelung halten müssen.

 

Was ist die 12-Tage-Regelung für Busfahrer?

Die 12-Tage-Regelung findet Anwendung, wenn es sich um eine mindestens 24-stündige Fahrt handelt, was in der Regel bei Fahrten ins Ausland der Fall ist. Busfahrer dürfen hier die erste große Ruhepause erst nach 12 Tagen einlegen. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:

Eine 12-Tage-Fahrt darf ein Busfahrer nur unternehmen, wenn er in der Woche davor eine regelmäßige Ruhezeit von 45 Stunden eingenommen hat.
Die normalen Lenk- und Ruhezeiten sind vom Busfahrer während dieser Fahrt uneingeschränkt einzuhalten.
Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten mit dem Bus ist mit einem digitalen Kontrollgerät zu dokumentieren.
Wird auch in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) gefahren, muss der Busfahrer durch einen zweiten unterstützt werden, sodass diese sich abwechseln können. Ist dies nicht der Fall, muss bereits nach drei Stunden eine Lenkzeitunterbrechung stattfinden.
Die 12-Tage-Regelung ab 01.01.2025 auch für Fahrten im Inland anzuwenden. Allerdings bleibt unverändert, dass dies nur bei der Fahrt mit einer einzigen Reisegruppe und unter der Voraussetzung einer mindestens 45-stündigen wöchentlichen Ruhezeit vorher und einer mindestens 69-stündigen Ruhezeit danach erlaubt ist.

 

Tägliche Ruhezeit bei 6/8-tägigen Reisebusfahrten:
Bei einer 6-tägigen Reise mit einer einzigen Reisegruppe den Beginn der täglichen Ruhezeit einmalig um eine Stunde zu verschieben bzw. bei einer mindestens 8-tägigen Reise den Beginn der täglichen Ruhezeit zweimal um eine Stunde zu verschieben, vorausgesetzt, dass die summierte Gesamtlenkzeit 7 Stunden an den betreffenden Tagen nicht überschreitet. Dadurch könnte der Bus beispielsweise um 8:00 Uhr mit der Gruppe starten und, falls die Lenkzeit an diesem Tag bei verschiedenen Ausflugszielen 7 Stunden nicht überschreitet, bis 0:00 Uhr ins Hotel zurückkehren (bisher ist dies spätestens bis 23:00 Uhr erforderlich).

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