Autoservizi D’Orlando Srl
Ita Eng Deu

Bordordnung

Vor jeder Fahrt oder zu Beginn der Fahrt bitten wir die Passagiere, die Bordordnung sorgfältig zu beachten. Der Gruppenleiter, der Organisator und die Lehrer sind aufgefordert, diese zu lesen und die Verantwortung für ihre Einhaltung zu übernehmen:

 

SICHERHEITSGURTE:

Gesetzesdekret 13.03.2006 Nr. 150 (G.U. 13/4/2006 Nr. 87) Umsetzung der Richtlinie 2003/20/EG über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhaltesystemen in Fahrzeugen. Änderungen der Straßenverkehrsordnung, die seit dem 14/04/06 in Kraft sind: Die Anschnallpflicht wird auf Businsassen ausgedehnt.

Wenn das Fahrzeug in Bewegung ist, müssen alle Fahrgäste aufrecht sitzen und sich anschnallen.

Die Benutzung der Toilette ist während der Fahrt verboten. Im Falle einer Benutzung muss der Fahrer informiert werden und hält so schnell wie möglich in der ersten Zone an, in der das Fahrzeug sicher anhalten kann, um die Toilette zu benutzen.

Für Kinder unter 1,50 m Körpergröße müssen ein Sitzkissen und ein Adapter verwendet werden, damit das Kind mit den gleichen Sicherheitsgurten wie Erwachsene gesichert werden kann. Kinder bis zu 3 Jahren dürfen in älteren Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte nicht mitfahren, und ältere Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m dürfen nicht auf einem Vordersitz Platz nehmen.

Wenn Kinder an Bord sind, für die die Verwendung eines Sitzkissens erforderlich ist, muss dies dem Unternehmen mindestens 48 Stunden vor der Abfahrt schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden.

 

GEPÄCK:

1. Jeder Passagier darf höchstens ein Handgepäckstück mit einer Größe von 30x10x10 cm mit an Bord nehmen, das in der Gepäckablage über dem Sitz verstaut werden muss;

2. Das mitgeführte Gepäck darf keine gefährlichen, entflammbaren, explosiven, sprengstoffhaltigen, munitionshaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten, Farben, Verdünnungen oder übelriechende Stoffe enthalten, die in irgendeiner Weise Probleme für den Fahrer oder andere Fahrgäste verursachen könnten.

3. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung im Falle von Schäden oder Diebstahl an Gepäck und dessen Inhalt, die von den Fahrgästen verstaut wurden.

ART. 164 Absatz 1: Unregelmäßiges Verstauen von Gepäck im Bus oder von Gepäck, dessen Volumen und/oder Gewicht die zulässigen Grenzen überschreitet. STRAFE: von 68,25 € bis 275,10 € - ZUSÄTZLICHE STRAFE: Abzug von 3 Punkten im Führerschein des Fahrgastes.

 

RAUCHVERBOT:

Gesetz Nr. 584 vom 11.11.1975; Art. 51 Gesetz Nr. 3 vom 16.1.2003; Dekret des Ministerpräsidenten vom 23.12.2003. Zuwiderhandlungen werden gemäß Art. 7 des Gesetzes Nr. 584/75 und nachfolgenden Änderungen mit einer Verwaltungsstrafe und der Zahlung eines Betrags zwischen 27,50 € und 275,00 € geahndet; die Maßnahme wird verdoppelt, wenn die Zuwiderhandlung in Anwesenheit einer offensichtlich schwangeren Frau oder in Anwesenheit von Säuglingen oder Kindern bis zu zwölf Jahren begangen wird. Für die Überwachung der Einhaltung der Verbote ist das Bordpersonal zuständig.

 

VERZEHR VON SPEISEN UND GETRÄNKEN:

Der Verzehr von Speisen, Gebäck und Getränken an Bord ist verboten. Der Bus ist ein öffentliches Verkehrsmittel und die Fahrgäste müssen sich daher zivilisiert verhalten, keine Abfälle wegwerfen, keinen Lärm machen, keine Einrichtungsgegenstände und Ausrüstungen beschädigen und jegliches Verhalten vermeiden, das die Ruhe und den Frieden der Fahrgäste, des Bordpersonals und der Fahrer stören könnte. Jede Beschädigung wird dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sollte es nicht möglich sein, den Verursacher zu ermitteln, übernimmt der Gruppenleiter, der Veranstalter oder der Dozent die Verantwortung und die Kosten für die Wiederherstellung.

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